Spezielle Geschäftsbedingungen Fahrrad (Saison) Miete (Mieter und Vermieter sind genderneutrale Synonyme)

Nutzerpflichten


Bei Vertragsabschluss sind sämtliche Nutzer des Mietobjektes im Mietvertrag aufzulisten. Eine Weitergabe an Andere ist nicht gestattet.


Jeder Nutzer hat das Fahrrad in bauarttypischer Form zu nutzen. Sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart, ist die Nutzung auf 1 Person beschränkt. Die Gesamtnutzlast beträgt max 100kg, nur bei Fahrrädern der Marke KTM und Cube ist bei ausgesuchten Modellen die Nutzlast auf max 125kg beschränkt.


Jeder Nutzer ist für seine eigene Fahrtauglichkeit verantwortlich, und verpflichtet sich mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (STVO, KFG, FG etc) vertraut gemacht zu haben.

Der Nutzer haftet alleinig für Dritten zugefügte Beschädigungen.


Vor jeder Inbetriebnahme hat der Nutzer ein Funktionscheck durchzuführen; Reifenzustand, Bremskraft, Kettenfunktionalität, Rahmenfestigkeit, und bei Mängeln die Benützung zu unterlassen.

Dem Nutzer wird inständig empfohlen bei Inbetriebnahme Schutzbehelfe wie Fahrradhelme, uU Rückenprotektoren, Schutzhandschuhe etc anzulegen; dies aus Gesundheitsschutz sowie auch gegen Mitverschuldenseinwände.


Wartung


Wartungsarbeiten und Reparaturen sind vom Vermieter auszuführen; sollte das nicht zumutbar sein, in Abstimmung mit dem Vermieter ersatzweise von einem kundigen Fachbetrieb.


Jegliche Modifikationen am Fahrrad sind untersagt. Im Reparaturfall sind nur modelltypische Originalteile zu verwenden. Leistungssteigernde Aufrüstungen sind untersagt. ( zB Batterien mit höherer Leistung, Bremsanlage etc)


Verwahrpflicht


Der Mietobjekt ist ausnahmslos an festen, massiven Gegenständen mit der einer versicherungskonformen Diebstahlssicherung abzusperren. Diese liegt vor, wenn der Kaufpreis nachweislich 50,00€ oder mehr betrug, oder ein vom Vermieter angemietetes Schloss ( bei Sorglospaket gratis) verwendet wird.


Die Absperrpflicht entfällt, sofern das Fahrrad in einem versperrten Raum, der nur Familienmitgliedern zugänglich ist, aufbewahrt wird. ( zB Garage). Im Falle eines Diebstahls hat der Mieter den Zeitwert des Fahrrades zu ersetzen.


Bei Abschluss eines Sorglospaketes entfällt dieser Punkt, sofern das Fahrrad vertragskonform verwendet und gesichert wurde.

In jeden Fall von Diebstahl hat der Mieter umgehend bei der zuständigen Polizeistation eine Diebstahlsanzeige zu erstellen und an den Vermieter zu übermitteln.


Beschädigungen


Bei Abschluss eines Sorglospaketes entfällt dieser Punkt, sofern das Fahrrad vertragskonform verwendet wurde.

In allen anderen Fällen hat der Mieter entweder die tatsächlichen Reparaturkosten zu übernehmen oder das Fahrrad um den jeweiligen Zeitwert des Mietgegenstandes abzulösen.


Sicherheitsleistung


Zur Sicherstellung seiner Identität übergibt der Mieter eine Kopie eines Lichtbildausweises.

Der Vermieter behält sich vor, im Mietanbot eine Sicherstellung in Bargeldform zu verlangen.


Rückstellung


Der Mieter ist verpflichtet spätestens am letzten Tag der Mietdauer innerhalb unserer Öffnungszeiten das Fahrrad zurückzugeben. Für jeden die Mietdauer überschreitenden Tag wird das tägliche Mietentgelt in Rechnung gestellt.


Der Zustand des Fahrrades bei Rückgabe hat dem bei Übernahme zu entsprechen.